Für Haftanträge gilt nicht die elektronische Form des § 14b Abs. 1 FamFG. Ein generelles Erfordernis der Schriftform gibt es laut BGH nicht. Ob eine Nigerianerin zu Unrecht in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht worden war, konnte aufgrund ihrer Abschiebung nicht mehr geklärt werden.
Mehr lesenFehlt es in einem Abschiebungsverfahren bereits an einem zulässigen Haftantrag, darf die von einer Ausländerbehörde beantragte Sicherungshaft nicht vom Gericht angeordnet werden. Laut Bundesgerichtshof muss das Amt ausreichende Angaben zur Dauer der Sicherungshaft darlegen. Denn der Freiheitsentzug sei auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken.
Mehr lesen