Montag, 22.3.2021
Sexueller Missbrauch durch den Frauenarzt

Auch Patientinnen, die nur zur Vorsorgeuntersuchung zum Gynäkologen gehen, begeben sich dem Bundesgerichtshof zufolge in ein besonderes Beratungs- und Behandlungsverhältnis. Fertigt der Arzt heimlich Filme an, die die "Untersuchung" zeigen, macht er sich des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung dieses geschützten Vertrauensverhältnisses strafbar – selbst wenn er dabei die Grenzen des medizinisch Erforderlichen nicht überschreitet.

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