Donnerstag, 13.4.2023
Kein Gutglaubenserwerb eines unterschlagenen Lamborghinis auf Imbiss-Parkplatz

Der gutgläubige Erwerb eines Autos, das unterschlagen wurde, kann an den Gesamtumständen des Kaufs scheitern. Dies gilt laut Oberlandesgericht Oldenburg selbst dann, wenn die Original-Zulassungsbescheinigungen vorgelegt wurden. Besondere Vorsicht sei beim Erwerb eines Luxusfahrzeugs geboten, wenn dieses erst kurz zuvor in Deutschland zuglassen worden sei. Jedenfalls müsse der nächtliche Verkauf auf einem Imbiss-Parkplatz Zweifel wecken.

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