Ein Stromversorger, der als Grundversorger auch Haushalten Strom liefert, die keinen Vertrag haben, kann diese Kosten nicht auf den Netzbetreiber abwälzen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass die entsprechenden Anschlüsse bis zu einer Sperre kostenmäßig dem Lieferanten zuzurechnen sind.
Mehr lesenDie Schließung eines Gemischtwarenladens durch das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreis bleibt bestehen, da das Sortiment nicht von der hessischen Corona-Verordnung privilegiert wird. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen auf einen Eilantrag gegen die Schließungsanordnung nun entschieden. Für eine Öffnung müsse ein Sortimentsschwerpunkt im Bereich der Grundversorgung erkennbar sein.
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