Die Schließung eines Gemischtwarenladens durch das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreis bleibt bestehen, da das Sortiment nicht von der hessischen Corona-Verordnung privilegiert wird. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen auf einen Eilantrag gegen die Schließungsanordnung nun entschieden. Für eine Öffnung müsse ein Sortimentsschwerpunkt im Bereich der Grundversorgung erkennbar sein.
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