Freitag, 15.3.2024
Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß

Ein Grundrentenzuschlag zur Altersrente scheidet aus, wenn das anzurechnende Einkommen des Ehegatten höher ist als der Zuschlag. Das LSG Nordrhein-Westfalen hält diese Regelung für verfassungsgemäß – Verheiratete würden dadurch nicht benachteiligt.

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