Freitag, 3.5.2024
Ambulante Versorgung durch Uniklinik: Abrechnung nach GOÄ

Der III. Zivilsenat des BGH hat zugunsten eines Krebspatienten entschieden, dass ein Universitätsklinikum ambulante Bestrahlungen nicht auf Basis einer Pauschalpreisvereinbarung hätte abrechnen dürfen. Entscheidend sei, dass das Klinikum eine ärztliche Leistung abgerechnet habe, so dass die Gebührenordnung für Ärzte anwendbar sei.

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