Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um Verwendungsersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland für die Sanierung der "Gorch Fock" zurückgewiesen. Die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts, teilte der BGH am Mittwoch mit.
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