Das Finanzgericht Münster hat in einem Eilverfahren Zweifel an der Steuerpflicht sogenannter terrestrischer Geldspielautomatenumsätze geäußert. Das Gericht verweist auf die bestehende Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele und den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz. Es hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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