Das BAG bestätigt eine Berliner Regelung, wonach nur Beamte und Arbeitnehmer der unteren Gehaltsklassen eine Zulage von 150 Euro monatlich erhalten. Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, finden die obersten Arbeitsrichterinnen und -richter.
Mehr lesenFür ihre Arbeit aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen dürfen Familienzulagen für in einem Drittstaat geborene Kinder nicht deshalb versagt werden, weil deren rechtmäßige Einreise nicht nachgewiesen ist. Laut EuGH verstößt das gegen ihr unionsrechtlich vorgesehenes Recht auf Gleichbehandlung.
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