Donnerstag, 30.3.2023
Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten sind zulässig

Eine Sparkasse kann mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen mit Verbrauchern vereinbaren, dass ihr für die Verwahrung des Guthabens auf dem Girokonto der Verbraucher Entgelte zustehen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden und damit die Vorinstanz bestätigt. Die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen eine sächsische Sparkasse war damit erfolglos. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

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