Das rechtsextreme Magazin Compact hat in Sachsen-Anhalt ein Konto einrichten können, nachdem mehrere Banken zuvor eine Kontoeröffnung abgelehnt hatten. Das OVG Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis im November zur Eröffnung eines Girokontos (Beschluss vom 21.11.2024 – 4 M 149/24). Der Herausgeber des rechtsextremen Magazins, Jürgen Elsässer, sagte im Landtag in Potsdam, Compact habe seit dem 1. Oktober bis zur laufenden Woche keinerlei Bankverbindungen mehr gehabt und sei vom Zahlungsverkehr abgeschnitten gewesen.
Den Gerichtsbeschluss bezeichnete er als "Musterurteil", mit dem sich auch andere Medien wieder einen Bankzugang erstreiten könnten. Die Sparkasse Burgenlandkreis hatte eine Konto-Eröffnung für Compact zunächst abgelehnt. Das OVG hielt dies jedoch nicht für rechtmäßig. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar.
Endgültige Entscheidung zum Compact-Verbot im Februar
Gegen das Magazin mit Sitz in Falkensee (Havelland) läuft ein Verbotsverfahren. Das Compact-Verbot des Bundesinnenministeriums vom Juli war zunächst kurze Zeit später vorläufig vom BVerwG wegen Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit ausgesetzt worden. Im Februar soll im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet.
Das OVG entschied nach einer Beschwerde von Compact, die Konto-Verweigerung des Geldinstituts stelle eine Ungleichbehandlung dar, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei. "Insbesondere stelle eine verfassungsfeindliche Zielsetzung keinen Grund zur Ungleichbehandlung durch Vorenthaltung eines Girokontos dar." Ein Verein dürfe nur unter engen Voraussetzungen verboten werden und genieße insoweit eine verfassungsrechtlich privilegierte Stellung.