Donnerstag, 2.12.2021
BGH hält nichts von 50/50-Lösung bei Geschäftsmiete im Lockdown

Einzelhändler, die mit ihrem Vermieter über die Miete im Corona-Lockdown streiten, können voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen. Wahrscheinlich müssen sämtliche Fälle vor Gericht einzeln genau geprüft werden. Dies zeichnete sich am Mittwoch am Bundesgerichtshof in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen ab. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe wollen ihr Urteil am 12.01.2022 verkünden.

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Freitag, 12.11.2021
Gewerberaummiete kann nicht wegen Corona ausgesetzt werden
Die Inhaberin eines Warenhauses im Emsland musste während der coronabedingten, behördlich angeordneten Geschäftsschließung im vergangen Frühjahr weiter Miete zahlen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Im konkreten Fall habe weder ein Mangel noch eine Störung der Geschäftsgrundlage vorgelegen. Eine solidarische Aufteilung der finanziellen Nachteile sei ebenfalls nicht in Frage gekommen, da der Beklagten ein Festhalten am Vertrag zumutbar gewesen sei. Mehr lesen
Mittwoch, 31.3.2021
Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt Kündigung

Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume. Die Grundsätze der Verdachtskündigung könnten hier übertragen werden, sodass es nicht des Beweises einer schweren Pflichtverletzung bedürfe, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Räumungsklage der Vermieterseite gab es statt.

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Donnerstag, 25.2.2021
Pflicht zur Zahlung der Ladenmiete trotz Corona-Betriebsschließung

Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im Corona-Lockdown für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Hierfür müssten besondere Einzelfallumstände vorliegen, die zu einer Unzumutbarkeit der Mietzahlung führen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe und wies damit die Berufung einer Einzelhandelskette unter Zulassung der Revision zurück.

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Geschäft muss im Lockdown nur halbe Gewerbemiete zahlen

Ein Einzelhändler, der sein Geschäft aufgrund coronabedingter Schließungsanordnung nicht öffnen durfte, muss für das Ladenlokal nur 50% der Kaltmiete zahlen. In solchen Fällen sei von einer Störung der Geschäftsgrundlage auszugehen, die eine Mietzinsanpassung erforderlich mache, um die Belastungen zu teilen, entschied das Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 24.02.2021.

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