Donnerstag, 18.8.2022
Kein Wohnen in Gewerbe vorbehaltenem Gebäudeteil

Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken in einem ausschließlich gewerblich genutzten Gebäudeteil ist in der Regel bei vorgegebener räumlicher Trennung von Wohnen und Gewerbe störender als die vorgesehene Nutzung. Die Teileigentümer haben laut Bundesgerichtshof ein berechtigtes Interesse, dass diese Trennung erhalten bleibt, um Nutzungskonflikte zu vermeiden.

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