Freitag, 13.5.2022
Keine Lagerung von nuklearem Abfall im Gewerbegebiet

Radioaktive Stoffe dürfen nicht in einem Hanauer Gewerbegebiet in einem Lagerhaus zwischengelagert werden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine solche Genehmigung ab und verwies den Logistikunternehmer auf den Außenbereich, wo die Strahlung weder die wohnende noch die arbeitende Bevölkerung beeinträchtige. In einem Gewerbegebiet dürften nur "nicht erheblich störende" Anlagen angesiedelt werden. Eine Lagerhalle, die Abfall aus Kernkraftanlagen beherberge, falle nicht darunter.

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Mittwoch, 26.1.2022
Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Gewerbegebiet unzulässig

Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig. Denn es überschreite bei typisierender Betrachtung wegen des Gefahrenpotentials der radioaktiven Abfälle den im Gewerbegebiet zulässigen Störgrad der nicht erheblichen Belästigung, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es bestätigte damit die Vorinstanz, die einem Genehmigungsbegehren bereits eine Absage erteilt hatte.

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