Das Nationale Gesundheitsportal "gesund.bund.de" des Bundes darf nach einem am Mittwoch ergangenen Urteil des Landgerichts Bonn nicht länger pressemäßig aufbereitete Artikeln zu allgemeinen Gesundheitsthemen anbieten. Ein Großteil der Beiträge überschreitet nach Ansicht des Gerichts die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns. Geklagt hatte ein Verlag, der selbst mehrere Gesundheitsportale für medizinische Laien betreibt.
Mehr lesenDie auf Google bevorzugte Darstellung eines Gesundheitsportals des Bundes bei Suchergebnissen könnte nach einem Gutachten problematisch für die Pressefreiheit sein. Zu diesem Ergebnis kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten, das der dpa am Freitag vorlag. Die Kooperation an sich sei nicht zu beanstanden, aber eine Behinderung anderer Portale durch eine bevorzugte Darstellung bei Google dürfe es nicht geben.
Mehr lesenDas Landgericht München I hat eine Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das LG mitteilte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Bund und Google wollen die Entscheidung zunächst prüfen.
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