Bund-Google-Kooperation zu Gesundheitsportal möglicher Verstoß gegen Pressefreiheit

Die auf Google bevorzugte Darstellung eines Gesundheitsportals des Bundes bei Suchergebnissen könnte nach einem Gutachten problematisch für die Pressefreiheit sein. Zu diesem Ergebnis kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten, das der dpa am Freitag vorlag. Die Kooperation an sich sei nicht zu beanstanden, aber eine Behinderung anderer Portale durch eine bevorzugte Darstellung bei Google dürfe es nicht geben.

Gebot der Staatsferne missachtet?

Das Betreiben eines Gesundheitsinformationsportals des Bundesgesundheitsministeriums stelle allein noch keinen ungerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit dar, so das Gutachten. "Eine Kooperation mit Google, die faktisch zur Monopolstellung eines solchen Portals führen würde, könnte dagegen einen ungerechtfertigten Verstoß gegen die Pressefreiheit und insbesondere gegen das Gebot der Staatsferne bedeuten." An anderer Stelle wird zugleich betont, dass das Ganze vom künftigen Nutzerverhalten und damit möglichen Konsequenzen für Gesundheitsportale von Verlagen als Konkurrenzangeboten abhänge. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Der Bundestagsabgeordnete betonte: "Wenn wir es einmal zulassen, dass seriöse private Medien mit viel Steuergeld von staatlichen journalistischen Angeboten verdrängt werden, weichen wir elementare Prinzipien unserer freien, pluralistischen Gesellschaft auf."

Kooperation bereits vorläufig untersagt

Das Landgericht München I untersagte bereits am 10.02.2021 vorläufig die Kooperation zwischen Google und dem Portal "gesund.bund.de" (GRUR-RS 2021, 1338, noch nicht rechtskraftig). Der Medienkonzern Burda hatte über sein Tochterunternehmen, das Gesundheitsportal "netdoktor.de", geklagt. Die hervorgehobenen Infoboxen bei einer Google-Suche, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im November vorgestellt hatte, sind inzwischen nicht mehr zu sehen, wenn man zum Beispiel nach dem Begriff Migräne sucht. Am Freitagabend bestätigte Google auf dpa-Anfrage, dass keine sogenannten Knowledge Panels (Infoboxen) zu Krankheitsbildern mehr mit Verweis auf das Nationale Gesundheitsportal angezeigt werden.

Medienanstalt hat internes Verfahren gegen Google angestoßen

Mit dem Gesundheitsportal beschäftigen sich derzeit auch die Medienregulierer in Deutschland. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß Mitte Dezember ein internes Verfahren gegen Google an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. Härteste Sanktion könnte sein, dass Google das Angebot nicht bevorzugt präsentieren darf. Der Konzern hätte dann die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen. Der Bund ist nicht Verfahrensgegner.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2021 (dpa).