Donnerstag, 27.3.2025
Missbräuchliche Steuergestaltung: FG muss Sicherungsübereignung von Aktien neu prüfen

Das Finanzamt wollte Dividenden aus zur Sicherheit übereigneten Aktien auf den Gewinn der Sicherungsnehmerin anrechnen, um Gestaltungsmissbrauch entgegenzuwirken. Steuerlich sind diese Aktien dem Erwerber zuzuordnen, hat nun aber der BFH klargestellt und das FG korrigiert.

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Dienstag, 9.2.2021
Wirtschaftliches Nullsummenspiel mit Verlusten aus Wandelanleihen steuerlich missbräuchlich

Gegenläufige, einem Gesamtplan folgende Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte, die nur dazu dienen, einen steuerlichen Verlust zu kreieren, um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (hier: aus dem Verkauf von Flugzeugen nach Ablauf der Leasingdauer) zu umgehen und die sich bei einer Gesamtbetrachtung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis ausgleichen, sind als Gestaltungsmissbrauch zu qualifizieren. Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel am 21.10.2020 in zwei Fällen entschieden.

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