Der wegen eines wichtigen Grunds erfolgte Ausschluss eines Gesellschafters wird bereits mit Rechtskraft des Urteils wirksam. Das hat der II. Zivilsenat des BGH entschieden und damit seine 70 Jahre alte Rechtsprechung aufgegeben, wonach erst die Abfindung gezahlt werden musste.
Mehr lesenKämpft ein durch Gesellschafterbeschluss ausgeschlossener Teilhaber sechs Jahre lang um seinen Verbleib in der Gesellschaft, verjährt sein Abfindungsanspruch derweil nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es dem Ausgeschiedenen bei Unsicherheiten über die Wirksamkeit des Ausscheidens in der Regel nicht zumutbar ist, gleichzeitig die Abfindung geltend zu machen. Die Verjährung beginne in solchen Fällen erst mit Rechtskraft des Ausschlusses.
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