Donnerstag, 20.8.2020
Gemeinnützigkeit fehlt bei übermäßiger Geschäftsführervergütung

Eine Körperschaft verliert ihre Gemeinnützigkeit, wenn sie ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Bezüge gewährt. Ob im Einzelfall eine solche Vergütung anzunehmen ist, ist durch einen Fremdvergleich zu ermitteln. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 03.07.2020 entschieden.

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