Gerichte können die Teilnahme an Verhandlungen auch für Geimpfte von einem negativen Corona-Test abhängig machen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle Anfang August klargestellt. Verschiedene Experten würden in bestimmten Fällen zur Testung auch geimpfter Personen raten, um Ungeimpfte zu schützen, heißt es in der Begründung. Eine Pflicht zur Testanordnung für Geimpfte bestehe für Gerichte aber nicht.
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