Angeklagte müssen unter Umständen im Gerichtssaal ihre Mund-Nasen-Masken abnehmen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main im Prozess um einen Eifersuchtsmord auf einem Reiterhof in Hofheim per Beschluss entschieden. Um das Verhalten des Angeklagten besser bewerten zu können, beispielsweise während einer Zeugenvernehmung, sei der Blick auf das unverhüllte Gesicht mitunter erforderlich, sagte der Vorsitzende Richter.
Verteidigung kündigt Befangenheitsantrag an
Der 56 Jahre alte Angeklagte, der sich seit mehreren Wochen vor der Schwurgerichtskammer wegen Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin (22) verantworten muss, hatte bislang durchgehend eine Gesichtsmaske getragen. Auf die Aufforderung des Vorsitzenden Richters weigerte er sich zunächst, den Mund-Nase-Schutz abzunehmen. Erst nach Verkündung des Gerichtsbeschlusses nahm er die Maske ab. Auch nach Ansicht des Staatsanwaltes muss ein Gericht zumindest einmal die Gelegenheit haben, einem Angeklagten in das Gesicht blicken zu können. Die Verteidigung kündigte indes einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter an.
LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21.08.2020 - 21.08.2020 3590 Js 236977/19
Redaktion beck-aktuell, 21. August 2020 (dpa).
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