Das Land Berlin und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), die zwei Justizangestellte in Serviceeinheiten eines Amtsgerichts gerichtlich erstritten hatten, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Land sei nicht beschwerdeberechtigt, die Tarifgemeinschaft nicht beschwerdebefugt.
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