Mittwoch, 21.12.2022
Verfassungsbeschwerde gegen Höhergruppierung gerichtlicher Servicekräfte gescheitert

Das Land Berlin und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), die zwei Justizangestellte in Serviceeinheiten eines Amtsgerichts gerichtlich erstritten hatten, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Land sei nicht beschwerdeberechtigt, die Tarifgemeinschaft nicht beschwerdebefugt.

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