Donnerstag, 9.12.2021
Polizei muss bei Drogenermittlung beschlagnahmtes Geld wieder herausgeben

Bargeld aus Geschäften mit noch nicht verbotenen Substanzen darf mit Rücksicht auf die Einheit der Rechtsordnung, die ein ausdifferenziertes System zur Drogenregulierung vorsieht, in der Regel nicht sichergestellt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

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