Freitag, 10.3.2023
Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes
Für die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) für die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich. Dafür müsse der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen können, so das Bundessozialgericht. Mehr lesen