Mittwoch, 25.5.2022
Gefälschter Genesenennachweis kann Grund für fristlose Kündigung sein

Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden und die Kündigungsschutzklage eines Justizbeschäftigten abgewiesen. Der Arbeitnehmer habe in erheblicher Weise arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflichten verletzt.

Mehr lesen