Die Allgemeinverfügung der Region Hannover, nach der ab dem 12.11.2021 größere Gruppen ab 25 Personen in geschlossenen Räumen nur noch unter Vorlage eines 2-G-Nachweises zusammenkommen dürfen, ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und den Eilantrag eines Mannes abgelehnt, der seinen 30. Geburtstag am 13.11.2021 mit 39 Gästen unter 3G-Bedingungen hatte feiern wollen.
Mehr lesenAuch wenn alle 100 Teilnehmer einer Geburtstagsfeier in einem angemieteten Penthouse vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind, erhalten sie keine Freistellung von der Maskenpflicht beim Tanzen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg verwies zur Begründung auf § 4a Abs. 3 der Coronavirus-Eindämmungsverordnung, der für private Feierlichkeiten ab 11 teilnehmenden Personen unabhängig von deren "2-G-Status" eine Maskenpflicht vorsieht.
Mehr lesenEin Münsteraner darf seinen 26. Geburtstag nicht feiern – zumindest nicht mit den vorgesehenen rund 70 Gästen. Das Verwaltungsgericht Münster hat eine entsprechende Verfügung des Ordnungsamtes im Eilverfahren bestätigt. Die Corona-Pandemie stelle noch immer eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Ein 26. Geburtstag sei auch kein herausragender Anlass, zu dem eine größere Feier trotz Corona stattfinden dürfe.
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