Montag, 22.11.2021
Frankreich: Schwules Ehepaar scheitert mit Klage auf Geburtsprämie

Ein Gericht im elsässischen Mulhouse hat eine Klage von zwei miteinander verheirateten Männern auf Zahlung einer Geburtsprämie für ihren Sohn, der von einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht worden war, abgewiesen. Die beiden Väter hätten zwar Anspruch auf Kindergeld, aber nicht auf die Geburtsprämie, weil dafür laut Vorschriften bei den Empfängerinnen eine Schwangerschaft erforderlich sei.

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