Frankreich: Schwules Ehepaar scheitert mit Klage auf Geburtsprämie

Ein Gericht im elsässischen Mulhouse hat eine Klage von zwei miteinander verheirateten Männern auf Zahlung einer Geburtsprämie für ihren Sohn, der von einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht worden war, abgewiesen. Die beiden Väter hätten zwar Anspruch auf Kindergeld, aber nicht auf die Geburtsprämie, weil dafür laut Vorschriften bei den Empfängerinnen eine Schwangerschaft erforderlich sei.

Gericht fordert vom Gesetzgeber Reform

Die Prämie von 900 bis 1000 Euro wird üblicherweise im siebten Schwangerschaftsmonat ausgezahlt, um Eltern bei den Ausgaben rund um eine Geburt zu unterstützen. Das Gericht mahnte beim Gesetzgeber mit Blick auf neue Formen der Elternschaft eine mögliche Anpassung der Regelungen an. Das Gericht könne sich aber nur auf die Anwendung geltenden Rechts beschränken. Der Richter könne nicht als Verfechter einer Elternschaft auftreten, die auf einen in Frankreich verbotenen Zeugungsprozess zurückgehe, hieß es in dem schriftlichen Urteil vom Montag, das der Sender BFMTV am Mittwoch online stellte.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2021 (dpa).