Die Vorlage eines gefälschten Impfpasses in der Apotheke für ein digitales Impfzertifikat ist nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Celle auch nach altem Recht strafbar. Der Tatbestand der Urkundenfälschung werde nicht durch die Regelungen zum Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse verdrängt. Diese galten bis zum 24.11.2021 nicht für die Vorlage in Apotheken. Einige Gerichte sprachen Angeklagte deshalb frei.
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