Montag, 13.6.2022
Vorlage eines gefälschten Impfnachweises auch nach altem Recht strafbar

Die Vorlage eines gefälschten Impfpasses in der Apotheke für ein digitales Impfzertifikat ist nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Celle auch nach altem Recht strafbar. Der Tatbestand der Urkundenfälschung werde nicht durch die Regelungen zum Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse verdrängt. Diese galten bis zum 24.11.2021 nicht für die Vorlage in Apotheken. Einige Gerichte sprachen Angeklagte deshalb frei.

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Freitag, 26.11.2021
AG München verneint Vorsatz bei Gebrauch unrichtigen Gesundheitszeugnisses
Wer sich von einer Arztpraxis per E-Mail und gegen Geld ein Attest zur Befreiung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ausstellen lässt, ohne dort jemals als Patient vorstellig gewesen zu sein, macht sich nicht zwingend strafbar. Das hat das Amtsgericht München in einem Fall entschieden, in dem die Praxisassistentin entsprechende Atteste ohne Wissen des Arztes ausstellte. Dem angeklagten Patienten sei im konkreten Fall ein entsprechender Vorsatz nicht nachzuweisen, so das Gericht. Mehr lesen