Freitag, 18.12.2020
Ausreiseuntersagung gegen Fußballfan erfordert verlässliche Gefahrenprognose

Wegen einer zu Unrecht erfolgten Ausreiseuntersagung sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Fußballfan Ersatz von Flug- und Übernachtungskosten zu. Die Ausreise zum Zweck der Verfolgung eines auswärtigen Fußballspiels dürfe nur untersagt werden, wenn die Teilnahme infolge vorausgegangener Gewaltbereitschaft des Fans dem Ansehen Deutschlands schade und hinreichende Anhaltspunkte für eine fortbestehende Gewaltbereitschaft vorlägen.

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