Aus­rei­se­un­ter­sa­gung gegen Fuß­ball­fan er­for­dert ver­läss­li­che Ge­fah­ren­pro­gno­se

Wegen einer zu Un­recht er­folg­ten Aus­rei­se­un­ter­sa­gung sprach das Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main einem Fuß­ball­fan Er­satz von Flug- und Über­nach­tungs­kos­ten zu. Die Aus­rei­se zum Zweck der Ver­fol­gung eines aus­wär­ti­gen Fuß­ball­spiels dürfe nur un­ter­sagt wer­den, wenn die Teil­nah­me in­fol­ge vor­aus­ge­gan­ge­ner Ge­walt­be­reit­schaft des Fans dem An­se­hen Deutsch­lands scha­de und hin­rei­chen­de An­halts­punk­te für eine fort­be­stehen­de Ge­walt­be­reit­schaft vor­lä­gen.

Be­ru­fung teil­wei­se er­folg­reich

Nach­dem das Land­ge­richt Frank­furt die Klage ab­ge­wie­sen hatte, war die Be­ru­fung nun zum Teil er­folg­reich. Der Klä­ger könne je­den­falls Er­satz sei­ner Flug- und Über­nach­tungs­kos­ten ver­lan­gen, ent­schied das OLG. Die Aus­rei­se­un­ter­sa­gung habe nicht auf einer aus­rei­chend er­mit­tel­ten Tat­sa­chen­grund­la­ge be­ruht.

Deutsch­land muss Schä­di­gung des ei­ge­nen An­se­hens nicht hin­neh­men

Grund­sätz­lich könne eine Aus­rei­se­un­ter­sa­gung er­fol­gen, wenn "be­stimm­te Tat­sa­chen die An­nah­me be­grün­de­ten, dass die in­ne­re oder äu­ße­re Si­cher­heit oder sons­ti­ge er­heb­li­che Be­lan­ge der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land" ge­fähr­det wür­den. Das ge­walt­tä­ti­ge Auf­tre­ten eines deut­schen Fuß­ball­fans im Aus­land schä­di­ge das in­ter­na­tio­na­le An­se­hen der Bun­des­re­pu­blik. Es be­stehe des­halb eine staat­li­che Ver­pflich­tung, ge­walt­tä­ti­ge Aus­ein­an­der­set­zun­gen an­läss­lich von sport­li­chen Gro­ß­e­r­eig­nis­sen zu ver­hin­dern.

Ge­fah­ren­pro­gno­se des han­deln­den Be­am­ten nicht aus­rei­chend

Ob im Ein­zel­fall im Hin­blick auf ein zu be­fürch­ten­des ge­walt­tä­ti­ges Auf­tre­ten im Aus­land eine Aus­rei­se­un­ter­sa­gung aus­zu­spre­chen ist, müsse der han­deln­de Be­am­te vor­aus­schau­end auf Basis der ihm zur Ver­fü­gung ste­hen­den In­for­ma­tio­nen ent­schei­den. Kon­kre­te Tat­sa­chen für die an­ge­stell­te Ge­fah­ren­pro­gno­se seien hier nicht bei­ge­bracht wor­den. Da der Klä­ger seit knapp drei Jah­ren "un­auf­fäl­lig" ge­blie­ben sei, ob­wohl er über 100 Fuß­ball­spie­le auf­ge­sucht habe, er­wei­se sich das Aus­rei­se­ver­bot in die­sem Fall als un­ver­hält­nis­mä­ßig.

Kein Schmer­zens­geld

Schmer­zens­geld stehe dem Klä­ger da­ge­gen nicht zu. Vor­aus­set­zung wäre eine schwe­re Ver­let­zung sei­nes Per­sön­lich­keits­rechts. Dies habe der Klä­ger nicht dar­ge­tan. Sein Hin­weis, die Maß­nah­me sei zu gro­ßen Tei­len in der Öf­fent­lich­keit er­folgt, ge­nü­ge nicht. 

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.12.2020 - 1 U 285/19

Redaktion beck-aktuell, 18. Dezember 2020.

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