Montag, 11.11.2024
"River-Parole" bei Instagram verwendet: Geldstrafe für Berlinerin

Die Parole "From the river to the sea: Palestine will be free" ist der Terrororganisation Hamas zuzuschreiben. Wer sie verwendet, macht sich strafbar, wie eine Berlinerin zu spüren bekam. Das LG Berlin verurteilte sie zu einer Geldstrafe.

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Freitag, 4.10.2024
Versammlung: Parole "Vom Fluss bis zum Meer" darf nicht verwendet werden

Der Veranstalter einer für Sonntag angezeigten pro-palästinensischen Versammlung darf die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" nicht verwenden - weder auf Deutsch noch in einer anderen Sprache. Das VG Münster hat den Eilantrag des Veranstalters gegen die Untersagung der Parole abgelehnt.

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Donnerstag, 27.6.2024
"From the river to the sea": Pauschales Verbot unzulässig

Auf pro-palästinensischen Demonstrationen wird häufig die Parole "From the river to the sea" verwendet. Ob das zulässig ist, ist umstritten. Der BayVGH hielt in einem Eilverfahren ein pauschales Verbot für voraussichtlich rechtswidrig. Die Strafbarkeit der Parole hänge von den Einzelfallumständen ab.

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