Freitag, 5.2.2021
Friseure dürfen in Hessen auch keinen mobilen Service anbieten

In einem Normenkontrollverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof wollte der Inhaber eines Friseursalons die Regelung über die Schließung von Friseurbetrieben in der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) außer Vollzug setzen lassen. Insbesondere wollte er einen mobilen Friseurservice ausgenommen wissen. Das hat nicht geklappt, die streitige Regelung bleibt vorerst bis zum 14.02.2021 gültig.

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