Ein Beamter kann einen Freizeitausgleich verlangen, wenn die ihm gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ als Arbeitszeit einzustufen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute im Fall eines Bundespolizisten entschieden, der sich zusätzliche 1.020 Minuten anrechnen lassen wollte. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus dienstlich in Anspruch genommen worden sei.
Mehr lesenIn mehreren am 29.07.2021 veröffentlichten Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht Fragen des Freizeitausgleichs und der Urlaubsabgeltung für Beamte entschieden. In drei Entscheidungen zum G-7-Gipfel 2015 und der Bilderberg-Konferenz werteten die Richter die streng reglementierten Ruhezeiten eingesetzter Polizeibeamter als Bereitschaftsdienst. In einem weiteren Fall versagten sie eine Urlaubsabgeltung, da für das betreffende Jahr bereits der Mindesturlaub genommen worden war.
Mehr lesenPolizeibeamte des Bundes haben für ihren Einsatz während des G7-Gipfels in Elmau und während der anschließenden Bilderberg-Konferenz Anspruch auf weiteren Freizeitausgleich auch für in den Dienstplänen so bezeichnete "Ruhezeiten", in denen die Beamten in ihren Unterkünften vor Ort bestimmten Einschränkungen unterlagen, um für eine eventuell notwendig werdende Heranziehung bereit zu sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
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