Eine Gemeinde darf für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr die 2-G-Regelung anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden und einen Antrag eines ungeimpften und nicht genesenen Ortsbrandmeisters auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen seine Freistellung abgelehnt. Der zu konstatierende nicht unerhebliche Eingriff in die grundgesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sei angesichts der mit der Regelung verfolgten Zwecke gerechtfertigt.
Mehr lesenStudierende, die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind, haben in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung für ihre Einsatzzeiten. Eine solche steht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nur Berufstätigen oder Personen zu, die als Haupttätigkeit einen Haushalt führen. Studenten fielen nicht in diese Gruppen, hierin liege auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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