Mittwoch, 23.2.2022
Krankheit an tariflichem Freistellungstag führt zu Anspruch auf Nacherfüllung

Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil klargestellt. Der Anspruch bestehe als originärer Erfüllungsanspruch fort. Er sei grundsätzlich nicht befristet auf das Kalenderjahr.

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