Die elektronisch übermittelten Schriftsätze an das Gericht müssen für die Bearbeitung geeignet sein. Bei Gerichten, die die E-Akte nur parallel mitlaufen lassen, das Verfahren aber mit Papierakten führen, genügt es, wenn es die Dateien ausdrucken kann. Das Bundesarbeitsgericht hob einen Beschluss auf, mit welchem eine Berufung mit der Begründung, die Dateien seien nicht durchsuch- und kopierbar und enthielten nicht eingebettete Schriftarten, verworfen worden war. Die ausschließliche Verwendung eingebetteter Schriftarten sei nicht vorgeschrieben gewesen.
Mehr lesenDas Beschwerdegericht muss im Rahmen einer Notarbeschwerde lediglich prüfen, ob der Bevollmächtigte pflichtwidrig gehandelt hat. Laut Bundesgerichtshof ist dieser nicht verpflichtet, ein Gutachten über den Wert eines verkauften Grundstücks vor dem Gang zum Grundbuchamt zu prüfen. Damit lasse sich kein wucherähnliches Rechtsgeschäft belegen.
Mehr lesen