Freitag, 4.12.2020
Lärmschutzregeln für Bestandsgebäude am Frankfurter Flughafen rechtmäßig

Anwohner des Frankfurter Flughafens haben keinen Anspruch auf erweiterten Lärmschutz. Das Bundesverwaltungsgericht wies am 03.12.2020 die Revision von drei Anwohnern zurück. Die Abschlagsregelungen der 2. Fluglärmschutzverordnung seien zulässig, begründete die Vorsitzende Richterin des 4. Senats, Kerstin Schipper, die Entscheidung am Donnerstagabend. Diese sieht für Bestandsgebäude andere Schallschutzregelungen vor als für Neubauten.

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