Dienstag, 20.7.2021
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen dritte Startbahn am Flughafen München

Der Bund Naturschutz ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung des Flughafens München um eine dritte Start- und Landebahn gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, weil eine Grundrechtsverletzung mangels Vorlage erforderlicher Unterlagen nicht hinreichend dargelegt worden sei.

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