Donnerstag, 8.9.2022
Mutmaßlich geplanter Schulanschlag: Weiterhin Fluchtgefahr

Ein mittlerweile 17-jähriger Schüler, dem die Vorbereitung eines Amoklaufs an einer Essener Schule vorgeworfen wird, muss erneut in Untersuchungshaft. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ging weiterhin von Fluchtgefahr aus und änderte damit die Entscheidung des Ermittlungsrichters. Ob die Fluchtgefahr durch Auflagen gebannt werden könne, werde zeitnah geprüft, um die Fortsetzung einer begonnenen Behandlung zu ermöglichen.

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Freitag, 15.7.2022
Auch ein Messie kann flüchten

Die Erkrankung an dem Messie-Syndrom an sich rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Fluchtgefahr während eines Revisionsverfahrens entfällt. Der Bundesgerichtshof lehnte die Aufhebung und auch die Aussetzung der Untersuchungshaft bei einem Häftling mit dieser Erkrankung ab, weil ihn diese auch vor der Haft nicht von Auslandsreisen abgehalten hatte.

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