Bei fertig verpackter Wurst muss die Gewichtsangabe auf der Verpackung auch der tatsächlichen Menge an Wurst entsprechen. Nicht verzehrbare Wursthüllen und -clips zählen nicht dazu, hat das BVerwG am Dienstag entschieden.
Mehr lesenWas zählt beim Wiegen? Nur die eigentliche Wurst? Oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Die Verwaltungsrichter und -richterinnen am OVG Münster haben entschieden.
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