Dienstag, 29.6.2021
Ostersonntag ist ein hoher Feiertag

Feiertagszuschläge nach einem Tarifvertrag setzen nicht zwingend voraus, dass es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Das Bundesarbeitsgericht konnte in einem jetzt veröffentlichen Urteil einem Tarifvertrag der Backwarenindustrie keine Einordnung von Oster- und Pfingstsonntag als einfache Sonntage entnehmen. Auch wenn es sich nicht um gesetzliche Feiertag handele, seien sie zentraler Bestandteil der Feste.

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