Freitag, 9.6.2023
Anspruch auf Kita- oder Tagespflege trotz fehlender Betreuungsplätze

Die Stadt Münster muss trotz fehlender Kapazitäten einem unter dreijährigen Kind ab 01.08.2023 einen Kita- oder Tagespflegeplatz zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Münster. Der Anspruch auf frühkindliche Förderung sei nicht auf den vorhandenen Vorrat an Plätzen begrenzt, sondern letztlich auch auf die Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten gerichtet.

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