Montag, 7.12.2020
LG München I unterbindet Geschäftsmodell Ticket-Zweitmarkt

Wer geschäftsmäßig Tickets für Fußballspiele von Erstkunden bezieht, um sie dann (erheblich) teurer weiterzuverkaufen, handelt wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht München I entschieden und einer Klage der FC Bayern München AG gegen einen Ticket-Anbieter überwiegend stattgegeben. Letzterer darf keine Tickets des FC Bayern zu kommerziellen/gewerblichen Zwecken mehr verkaufen.

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