Dienstag, 30.1.2024
Familienzusammenführung trotz Volljährigkeit: Antragstellung entscheidend

Auch wenn ein als Flüchtling anerkannter unbegleiteter Minderjähriger während des Verfahrens auf Familienzusammenführung volljährig wird, behält er sein Recht darauf. Das hat der EuGH entschieden. Dieses Recht dürfe nicht von der mehr oder weniger schnellen Bearbeitung des Antrags abhängen.

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