Auch Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, haben Anspruch auf das bayerische Familiengeld. Die Leistungen schlössen sich mangels Vergleichbarkeit nicht aus, entschied das Sozialgericht München in einem am 04.11.2021 veröffentlichten Urteil. Anders als das Elterngeld oder das österreichische Kinderbetreuungsgeld diene das Familiengeld nicht der Existenzsicherung.
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