Eltern können gleichzeitig Familienleistungen aus Bayern und Österreich erhalten

Auch Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, haben Anspruch auf das bayerische Familiengeld. Die Leistungen schlössen sich mangels Vergleichbarkeit nicht aus, entschied das Sozialgericht München in einem am 04.11.2021 veröffentlichten Urteil. Anders als das Elterngeld oder das österreichische Kinderbetreuungsgeld diene das Familiengeld nicht der Existenzsicherung.

Bezieher österreichischen Kinderbetreuungsgeldes erhielten kein bayerisches Familiengeld

Geklagt hatte ein Elternpaar aus Bayern, das in Österreich arbeitet. Dort hatten die beiden österreichisches Kinderbetreuungsgeld bezogen, das mit dem deutschen Elterngeld vergleichbar ist. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hatte ihnen das bayerische Familiengeld darum verwehrt und sich dabei auf europarechtliche Vorschriften bezogen. Das Sozialgericht hat der hiergegen gerichteten Klage des Elternpaars stattgegeben und ihm das bayerische Familiengeld in Höhe von 250 Euro im Monat zugesprochen. Die entsprechende Verordnung aus dem Jahre 2004 schließe zwar den Bezug von Familienleistungen aus verschiedenen Ländern unter Umständen aus. Dies gelte aber nur dann, wenn es sich um vergleichbare Leistungen handele.

Österreichisches Kinderbetreuungsgeld ist keine vergleichbare Leistung

Das bayerische Familiengeld sei zwar eine Familienleistung, anders als das Elterngeld oder das österreichische Kinderbetreuungsgeld diene es aber nicht der Existenzsicherung und werde deshalb unabhängig vom Einkommen der Eltern bezahlt. Aus diesem Grund handele es sich nicht um vergleichbare Leistungen, die gegenseitig angerechnet werden müssten. Eltern, die sowohl die Voraussetzungen für bayerisches Familiengeld als auch für österreichisches Kinderbetreuungsgeld erfüllen, können demnach beide Leistungen beziehen.

SG München - S 20 EG 15/19

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2021 (dpa).