Die Abschiebung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Familie in ihr Heimatland Armenien ohne ihren 16-jährigen Sohn, der sich der gemeinsamen Abschiebung durch Flucht entzogen hatte, war rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Denn der Sohn habe die primäre Ursache für die Aufhebung der Familieneinheit durch seine Flucht selbst gelegt. Mit 16 Jahren bedürfe er zudem nicht mehr der ständigen Betreuung und Fürsorge durch die Eltern.
Mehr lesenEine ihr Kind betreuende Mutter hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Sie war gegen ihre Entlassung als Betreuerin vorgegangen. Die Richter entschieden, die Entscheidung verletze die Mutter in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG. Bedeutung und Tragweite der persönlichen Beziehung und familiären Bindung und der Wunsch der Tochter, von ihrer Mutter betreut zu werden, seien verkannt worden.
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