Macht der Rechtsanwalt eines Insolvenzschuldners im Zuge eines Vergleichsangebots falsche Angaben über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Laut Bundesgerichtshof muss sich der Schuldner die Formulierungen seines Juristen als eigene zurechnen lassen. Entscheidend sei die wissentliche und billigende Weiterleitung an den Empfänger.
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